Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) bestätigt Kritik eines Duisburger PIRATEN an der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus einem Bürgerantrag durch die Stadt Duisburg. Bürgeranträge nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) müssen schriftlich eingereicht werden. Dies bedeutet, dass der Antragsteller und gegebenenfalls weitere Unterstützer die Urkunde eigenhändig unterschreiben müssen. Damit wird...
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