Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar ist der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein WLAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich. Der Betreiber könne zwar verpflichtet werden, eine bekannte Rechtsverletzung zu beenden oder zu verhindern. Die Stilllegung des Internetanschlusses, seine Sicherung durch ein Passwort oder...
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